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AGB

Allgemeine Bedingungen über die Bereitstellung des Gutscheinsystems Smart Guest

§ 1 Gegenstand dieser Bedingungen

  1. Diese „Allgemeinen Bedingungen über die Bereitstellung des Gutscheinsystems Smart Guest“ („diese Bedingungen“) regeln die Rechte und Pflichten der Smart Guest GmbH & Co. KG („Smart Guest“) und des Vertragspartners, dem das Gutscheinsystem Smart Guest („Gutscheinsystem“) zur Verfügung stellt (der „Vertragspartner“), im Rahmen des Vertrags über die Bereitstellung von Smart Guest („der Vertrag“).
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung.

§ 2 Gutscheinsystem

  1. Smart Guest erlaubt dem Vertragspartner die Nutzung einer webbasierten Software as a Service bzw. Cloud-Lösung („Online-Plattform“).
  2. Der Vertragspartner nutzt das Gutscheinsystem zur Verwaltung von Gutscheinen, die er an seine Kunden verkauft.
  3. Für den Online-Vertrieb von Gutscheinen stellt Smart Guest dem Vertragspartner einen Onlineshop bereit.
  4. Die Art der nutzbaren Gutscheine (z.B. Wertgutscheine, Leistungsgutscheine, Vorteilskarten oder Verbund-Karten) richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Leistungspaket.

§ 3 Gutscheine und Sicherheit

  1. Zur Prüfung der Echtheit von Gutscheinen stellt Smart Guest dem Vertragspartner die Online-Plattform zur Verfügung.
  2. Jeder Gutschein enthält eine einmalige Gutschein-Nummer, codiert als Barcode oder QR-Code. Die Gutschein-Nummern sind zufällig erzeugt und nicht fortlaufend.
  3. Gutscheine können im System erst nach erfolgreicher Aktivierung eingelöst werden.
  4. Der Vertragspartner informiert seine Kunden bei Kauf eines Gutscheins, dass der Barcode oder QR-Code sicher zu verwahren ist.

§ 4 Online-Plattform

  1. Die Online-Plattform wird als webbasierte Software as a Service bzw. Cloud-Lösung betrieben. Der Vertragspartner und Smart Guest haben in unterschiedlichem Maße über das Backend der Online-Plattform Zugriff auf Funktionen der Online-Plattform.
  2. Dem Vertragspartner wird ermöglicht, die auf den Servern von Smart Guest bzw. eines von Smart Guest beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Online-Plattform über eine Internetverbindung während der Laufzeit des Vertrags für die Zwecke des Gutscheinsystems zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.

§ 5 Online-Plattform: Funktionen

  1. Die Online-Plattform bietet für den Vertragspartner folgende Funktionen:
    • Vertragspartnerbezogene Einstellungen
      • Auswahl der Gutschein-Arten, die der Vertragspartner zum Verkauf anbietet (je nach gewähltem Leistungspaket unterschiedlich). Die Einrichtung erfolgt über den Kundendienst von Smart Guest.
      • Anlage unterschiedlicher Nutzerkonten für Mitarbeiter. Die Einrichtung erfolgt über den Kundendienst von Smart Guest.
    • Allgemeine Funktionen
      • Nutzung eines Berichtwesens
      • Automatische Aktivierung von über den Onlineshop verkauften Print@Home-Gutscheinen und Versand dieser Gutscheine per Email an den Kunden.
    • Gutschein-Verwaltung
      • Aktivierung von vor Ort verkauften Gutscheinen
      • Prüfung von Gutscheinen
      • Einlösung von Gutscheinen
  1. An die Online-Plattform ist ein Onlineshop zum Online-Vertrieb von Gutscheinen angeschlossen.
  2. Smart Guest kann der Online-Plattform weitere Funktionen hinzufügen. Eine Vergütung für derartige zusätzliche Funktionen fällt nur an, wenn dies zuvor vereinbart wurde.

§ 6 Online-Plattform: Art und Umfang der Leistung

  1. Smart Guest stellt dem Vertragspartner die Online-Plattform am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Online-Plattform steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Online-Plattform, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von Smart Guest bereitgestellt. Smart Guest schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Vertragspartners und dem beschriebenen Übergabepunkt.
  2. Etwaige Updates für die Online-Plattform wird Smart Guest für das Vertragspartner kostenlos nach eigenem Ermessen installieren.
  3. Soweit die Online-Plattform ausschließlich auf den Servern von Smart Guest oder eines von ihr beauftragten Dienstleisters abläuft, bedarf der Vertragspartner keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Online-Plattform und Smart Guest räumt auch keine solchen Rechte ein. Smart Guest räumt dem Vertragspartner aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer dieses Vertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Online-Plattform zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen.

§ 7 Online-Plattform: Verfügbarkeit

  1. Im Rahmen der allgemein anerkannten Regeln der Technik kann die Verfügbarkeit der Online-Plattform vorübergehend durch Wartungsarbeiten, Updates oder ähnliche Umstände eingeschränkt sein.
  2. Weiterhin weist Smart Guest den Vertragspartner darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von Smart Guest liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von Smart Guest handeln, von Smart Guest nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Vertragspartner genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von Smart Guest haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von Smart Guest erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

§ 8 Online-Plattform: Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung

  1. Das Vertragspartner räumt Smart Guest für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von Smart Guest für das Vertragspartner zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der von Smart Guest im Rahmen des Gutscheinsystems geschuldeten Leistungen erforderlich ist.
  2. Smart Guest ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten.
  3. Zur Beseitigung von Störungen ist Smart Guest ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
  4. Smart Guest lässt die im Rahmen des Gutscheinsystems anfallenden Daten des Vertragspartners regelmäßig durch einen Dienstleister sichern.

§ 9 Online-Plattform: Support

  1. Smart Guest stellt dem Vertragspartner einen technischen Support zur Verfügung, soweit die Online-Plattform betroffen ist.
  2. Ein Supportfall liegt vor, wenn die Online-Plattform die Funktionen gemäß § 5 dieser Bedingungen nicht erfüllt.
  3. Meldet der Vertragspartner einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.
  4. Die Meldung erfolgt per E-Mail und nur zu den üblichen Bürozeiten (montags bis freitags von 9:30 Uhr bis 17:00 Uhr).

§ 10 Online-Plattform: Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

  1. Der Vertragspartner wird Smart Guest bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.
  2. Für die Nutzung der Online-Plattform müssen die dem Vertragspartner mitgeteilten Systemvoraussetzungen beim Vertragspartner erfüllt sein. Der Vertragspartner trägt hierfür selbst die Verantwortung.
  3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Online-Plattform unverzüglich innerhalb üblicher Bürozeiten und so präzise wie möglich gegenüber Smart Guest anzuzeigen. Unterlässt das Vertragspartner diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend.

§ 11 Online-Plattform: Gewährleistung

  1. Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung in Mietverträgen. Die §§ 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c BGB (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung.
  2. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

§ 12 Inhalte und Informationen

  1. Soweit das Vertragspartner Smart Guest Bilder, Logos, Texte und sonstige Inhalte oder Informationen zur Verwendung auf der Online-Plattform überlässt oder auf der Online-Plattform einstellt (nachfolgend „Vertragspartnermaterialien“), räumt er Smart Guest sämtliche für den Betrieb des Gutscheinsystems erforderlichen Rechte ein. Dies umfasst insbesondere das Recht, die entsprechenden Vertragspartnermaterialien im Rahmen des Gutscheinsystems der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
  2. Das Vertragspartner garantiert, dass die Vertragspartnermaterialien frei von Rechten Dritter, die eine Nutzung für das Gutscheinsystem ausschließen, sind und ihre Verwendung auf der Online-Plattform nicht gegen gesetzliche Verbote verstößt.
  3. Der Vertragspartner wird Smart Guest von allen Ansprüchen freistellen, die im Zusammenhang mit Vertragspartnermaterialien bzw. deren Verwendung gegen Smart Guest erhoben werden. Smart Guest wird das Vertragspartner über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Vertragspartner Smart Guest unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche von Smart Guest bleiben unberührt.
  4. Smart Guest ist berechtigt, die Darstellung des Vertragspartners auf der Online-Plattform im Onlineshop vorübergehend zu sperren, wenn sie Kenntnis davon erlangt, dass Vertragspartnermaterialien bzw. ihre Verwendung Rechte Dritter verletzen oder gegen gesetzliche Verbote verstoßen oder ein hinreichender Verdacht hierzu besteht. Ein hinreichender Verdacht ist insbesondere gegeben, wenn Smart Guest eine Abmahnung erhält oder ansonsten wegen Vertragspartnermaterialien bzw. deren Verwendung in Anspruch genommen wird und die Abmahnung bzw. die sonstige Inanspruchnahme nicht offensichtlich unbegründet sind. Soweit möglich, ist der Vertragspartner zuvor anzuhören, sonst unverzüglich zu benachrichtigen. Die Sperrung hat sich auf die möglicherweise rechtsverletzenden Vertragspartnermaterialien zu beschränken, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Eine Sperrung erfolgt nicht, soweit dies zu einer Sperrung von personenbezogenen Daten führen würde.

§ 13 Anpassungen des Gutscheinsystems

Smart Guest ist berechtigt, im Rahmen des für den Vertragspartner Zumutbaren diese Bedingungen insbesondere wegen der Einführung neuer technischer Lösungen zu ändern, um die Effizienz und die Wirtschaftlichkeit oder Wettbewerbsfähigkeit des Gutscheinsystems zu wahren oder zu erhöhen. Smart Guest wird den Vertragspartner über Art, Umfang der Änderungen des Gutscheinsystems informieren.

§ 14 Preisanpassung

Die Smart Guest GmbH & Co.KG ist berechtigt, die Vergütung erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbeginn und höchstens einmal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten gemäß der Kostenentwicklung bei Smart Guest zu erhöhen. Smart Guest kann darüberhinausgehende Kostensteigerungen für Vorleistungen Dritter weitergeben, außer, soweit Smart Guest diese verursacht hat. Sobald sich die Vergütung um mehr als 5 % erhöht, ist der Kunde berechtigt, mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Ablauf von 12 Monaten eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen. Die Ankündigung einer Preisanpassung erfolgt per E-Mail an die bei Smart Guest für die Vertragskommunikation hinterlegte Adresse.

§ 15 Vertragsübernahme bei Veräußerung des Geschäftsbereichs

Sofern wegen einer Veräußerung eines vom Vertrag über die Bereitstellung des Gutscheinsystems betroffenen Geschäftsbereichs durch Smart Guest oder den Vertragspartner eine Vertragsübernahme durch den Erwerber des betroffenen Geschäftsbereichs erfolgt, ist diese durch Vereinbarung zwischen dem Erwerber und der veräußernden Partei wirksam, ohne dass es einer weiteren Zustimmung der an der Veräußerung nicht beteiligten Partei bedarf. Der an der Veräußerung nicht beteiligten Partei steht im Fall einer solchen Vertragsübernahme ein Recht zur sofortigen Kündigung zu.

§ 16 Haftung von Smart Guest

  1. Die Gewährleistung für die Zurverfügungstellung der Online-Plattform richtet sich nach § 11 dieser Bedingungen.
  2. Im Übrigen haftet Smart Guest wie folgt:
    • Smart Guest haftet in Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
    • In sonstigen Fällen haftet Smart Guest – soweit in Abs. 2.3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von Smart Guest vorbehaltlich der Regelung in Abs. 2.3 ausgeschlossen.
    • Die Haftung von Smart Guest für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

§ 17 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Die Vertragsbeziehung zwischen Smart Guest und dem Vertragspartner unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Wirksamkeit des Vertrags ist Lübeck, soweit gesetzlich zulässig.

Allgemeinen Bedingungen über die Bereitstellung des Treuekartensystems Smart Guest

§ 1 Gegenstand dieser Bedingungen

  1. Diese „Allgemeinen Bedingungen über die Bereitstellung des Treuekartensystems Smart Guest“ („diese Bedingungen“) regeln die Rechte und Pflichten der Smart Guest GmbH & Co. KG („Smart Guest“) und des Hotels, dem das Treuekartensystem Smart Guest („Treuekartensystem“) zur Verfügung stellt (das „Hotel“), im Rahmen des Vertrags über die Bereitstellung von Smart Guest („der Vertrag“).
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotels finden keine Anwendung.

§ 2 Treuekartensystem

  1. Smart Guest stellt dem Hotel Treuekarten in ausreichender Zahl zur Verfügung und erlaubt dem Hotel die Nutzung einer webbasierten Software as a Service bzw. Cloud-Lösung („Online-Plattform“).
  2. Das Hotel trägt An- und Abreisedatum sowie den während des Aufenthalts generierten Umsatz des Treuekarteninhabers über die Online-Plattform ein und das System errechnet anhand der vom Hotel über die Online-Plattform definierten Kriterien die Bonuspunktezahl. Der Treuekarteninhaber kann über die Online-Plattform seinen Bonuspunktestand einsehen und Bonuspunkte gegen die vom Hotel über die Online-Plattform definierten Prämien einlösen. Die Einlösung kann auch über einen Hotelmitarbeiter erfolgen, der die Einlösung über die Online-Plattform im System hinterlegt. Das System vermerkt die Einlösung der Punkte.

§ 3 Bereitstellung der Treuekarten

  1. Der Druck und die Nummerierung der Karten erfolgt durch Smart Guest. Die Treuekarten gehen in das Eigentum des Hotels über.

§ 4 Online-Plattform

  1. Die Online-Plattform wird als webbasierte Software as a Service bzw. Cloud-Lösung betrieben. Das Hotel und Smart Guest haben in unterschiedlichem Maße über das Backend der Online-Plattform Zugriff auf Funktionen der Online-Plattform. Die Treuekundeninhaber greifen über das Frontend als öffentlich zugängliche Benutzeroberfläche auf die Online-Plattform zu.
  2. Dem Hotel wird ermöglicht, die auf den Servern von Smart Guest bzw. eines von Smart Guest beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Online-Plattform über eine Internetverbindung während der Laufzeit des Vertrags für die Zwecke des Treuekartensystems zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten und bei entsprechender Funktion der Online-Plattform Elemente der Software, etwa Anmeldemasken für Treuekarteninhaber, in seine eigene Website einzubinden.

§ 5 Online-Plattform: Funktionen

  1. Die Online-Plattform bietet für das Hotel im Bereich des Backends folgende Funktionen:
    • Hotelbezogene Einstellungen
      • Auswahl von Kriterien zur Generierung von Bonuspunkten
      • Anlegen von Prämien, die im Frontend für Treuekarteninhaber angezeigt werden, durch Festlegung der erforderlichen Bonuspunktezahl, Einstellung von Texten und Bildern
      • Individualisierung des Designs des Frontends für Treuekarteninhaber durch Farbauswahl und Logo-Upload (Änderung durch Support)
      • Anpassen von Vorlagen für durch die Online-Plattform erstellte PDF-Dokumente
      • Verwaltung von Basisdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Hausanschrift) (Änderung durch Support)
    • Allgemeine Funktionen
      • Überblick über insgesamt vergebene, eingelöste und noch nicht eingelöste Bonuspunkte
      • Möglichkeit der Erfassung einer Buchung vor der Anreise
      • Möglichkeit der Erfassung von Übernachtungen und Umsatz sowie Anzeige der dadurch gesammelten Bonuspunkte bei Abreise
      • Erzeugung eines personalisierten Verabschiedungsbriefs für den Gast im PDF-Format
    • Gästeverwaltung
      • Übersicht über alle Treuekarteninhaber mit Sortierfunktion
      • Anlage neuer Gästekonten mit Passwort-Bestimmung durch den Treuekarteninhaber und Erzeugung eines PDF-Dokuments zur Begrüßung
      • Eintragung zu übernehmender Punkte aus früheren Treueprogrammen
  1. Die Online-Plattform enthält einen Login-Bereich für Treuekarteninhaber, denen über diesen Bereich folgende Funktionen im Bereich des Frontends zur Verfügung stehen:
    • Einsicht in den Bonuspunktestand
    • Einsicht in die Prämien des Hotels unter Anzeige der notwendigen Bonuspunkte
    • Möglichkeit des Eintauschs von Bonuspunkten gegen Prämien
  2. Smart Guest kann der Online-Plattform weitere Funktionen hinzufügen. Eine Vergütung für derartige zusätzliche Funktionen fällt nur an, wenn dies zuvor vereinbart wurde.

§ 6 Online-Plattform: Art und Umfang der Leistung

  1. Smart Guest stellt dem Hotel die Online-Plattform am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Online-Plattform steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Online-Plattform, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von Smart Guest bereitgestellt. Smart Guest schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Hotels und dem beschriebenen Übergabepunkt.
  2. Etwaige Updates für die Online-Plattform wird Smart Guest für das Hotel kostenlos nach eigenem Ermessen installieren.
  3. Soweit die Online-Plattform ausschließlich auf den Servern von Smart Guest oder eines von ihr beauftragten Dienstleisters abläuft, bedarf das Hotel keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Online-Plattform und Smart Guest räumt auch keine solchen Rechte ein. Smart Guest räumt dem Hotel aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer dieses Vertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Online-Plattform zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen.
  4. Smart Guest räumt dem Hotel das Recht ein, den Treuekarteninhabern für die Laufzeit ihrer Mitgliedschaft im Treuekartensystem, die auch an die Laufzeit des Vertrags zu koppeln ist, das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer ihrer Mitgliedschaft im Treuekartensystem beschränkte Recht einzuräumen, für die Zwecke der Nutzung des Treuekartensystems als Treuekarteninhaber die Benutzeroberfläche der Online-Plattform zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der typischerweise hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen.

§ 7 Online-Plattform: Verfügbarkeit

  1. Im Rahmen der allgemein anerkannten Regeln der Technik kann die Verfügbarkeit der Online-Plattform vorübergehend durch Wartungsarbeiten, Updates oder ähnliche Umstände eingeschränkt sein.
  2. Weiterhin weist Smart Guest das Hotel darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von Smart Guest liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von Smart Guest handeln, von Smart Guest nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Hotel genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von Smart Guest haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von Smart Guest erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

§ 8 Online-Plattform: Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung

  1. Das Hotel räumt Smart Guest für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von Smart Guest für das Hotel zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der von Smart Guest im Rahmen des Treuekartenprogramms geschuldeten Leistungen erforderlich ist.
  2. Smart Guest ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten.
  3. Zur Beseitigung von Störungen ist Smart Guest ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
  4. Smart Guest lässt die im Rahmen des Treuekartensystems anfallenden Daten des Hotels regelmäßig durch einen Dienstleister sichern.

§ 9 Online-Plattform: Support

  1. Smart Guest stellt dem Hotel einen technischen Support zur Verfügung, soweit die Online-Plattform betroffen ist.
  2. Ein Supportfall liegt vor, wenn die Online-Plattform die Funktionen gemäß § 5 dieser Bedingungen nicht erfüllt.
  3. Meldet das Hotel einen Supportfall, so hat es eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.
  4. Die Meldung erfolgt per E-Mail und nur zu den üblichen Bürozeiten (montags bis freitags von 9:30 Uhr bis 17:00 Uhr).

§ 10 Online-Plattform: Mitwirkungspflichten des Hotels

  1. Das Hotel wird Smart Guest bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.
  2. Für die Nutzung der Online-Plattform müssen die dem Hotel mitgeteilten Systemvoraussetzungen beim Hotel erfüllt sein. Das Hotel trägt hierfür selbst die Verantwortung.
  3. Das Hotel ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Online-Plattform unverzüglich innerhalb üblicher Bürozeiten und so präzise wie möglich gegenüber Smart Guest anzuzeigen. Unterlässt das Hotel diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend.

§ 11 Online-Plattform: Gewährleistung

  1. Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung in Mietverträgen. Die §§ 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c BGB (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung.
  2. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

§ 12 Inhalte und Informationen

  1. Soweit das Hotel Smart Guest Bilder, Logos, Texte und sonstige Inhalte oder Informationen zur Verwendung auf der Online-Plattform überlässt oder auf der Online-Plattform einstellt (nachfolgend „Hotelmaterialien“), räumt es Smart Guest sämtliche für die Durchführung des Treuekartenprogramms erforderlichen Rechte ein. Dies umfasst insbesondere das Recht, die entsprechenden Hotelmaterialien im Rahmen des Treuekartenprogramms der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
  2. Das Hotel garantiert, dass die Hotelmaterialien frei von Rechten Dritter, die eine Nutzung für das Treuekartensystem ausschließen, sind und ihre Verwendung auf der Online-Plattform nicht gegen gesetzliche Verbote verstößt.
  3. Das Hotel wird Smart Guest von allen Ansprüchen freistellen, die im Zusammenhang mit Hotelmaterialien bzw. deren Verwendung gegen Smart Guest erhoben werden. Smart Guest wird das Hotel über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird das Hotel Smart Guest unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche von Smart Guest bleiben unberührt.
  4. Smart Guest ist berechtigt, die Darstellung des Hotels auf der Online-Plattform im Frontend vorübergehend zu sperren, wenn sie Kenntnis davon erlangt, dass Hotelmaterialien bzw. ihre Verwendung Rechte Dritter verletzen oder gegen gesetzliche Verbote verstoßen oder ein hinreichender Verdacht hierzu besteht. Ein hinreichender Verdacht ist insbesondere gegeben, wenn Smart Guest eine Abmahnung erhält oder ansonsten wegen Hotelmaterialien bzw. deren Verwendung in Anspruch genommen wird und die Abmahnung bzw. die sonstige Inanspruchnahme nicht offensichtlich unbegründet sind. Soweit möglich, ist das Hotel zuvor anzuhören, sonst unverzüglich zu benachrichtigen. Die Sperrung hat sich auf die möglicherweise rechtsverletzenden Hotelmaterialien zu beschränken, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Eine Sperrung erfolgt nicht, soweit dies zu einer Sperrung von personenbezogenen Daten führen würde.

§ 13 Anpassungen des Treuekartensystems

Smart Guest ist berechtigt, im Rahmen des für das Hotel Zumutbaren diese Bedingungen insbesondere wegen der Einführung neuer technischer Lösungen zu ändern, um die Effizienz und die Wirtschaftlichkeit oder Wettbewerbsfähigkeit des Treuekartensystems zu wahren oder zu erhöhen. Smart Guest wird das Hotel über Art, Umfang der Änderungen des Treuekartensystems informieren.

§ 14 Preisanpassung

Die Smart Guest GmbH & Co.KG ist berechtigt, die Vergütung erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbeginn und höchstens einmal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten gemäß der Kostenentwicklung bei Smart Guest zu erhöhen. Smart Guest kann darüberhinausgehende Kostensteigerungen für Vorleistungen Dritter weitergeben, außer, soweit Smart Guest diese verursacht hat. Sobald sich die Vergütung um mehr als 5 % erhöht, ist der Kunde berechtigt, mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Ablauf von 12 Monaten eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen. Die Ankündigung einer Preisanpassung erfolgt per E-Mail an die bei Smart Guest für die Vertragskommunikation hinterlegte Adresse.

§ 15 Vertragsübernahme bei Veräußerung des Geschäftsbereichs

Sofern wegen einer Veräußerung eines vom Vertrag über die Bereitstellung des Treuekartensystems betroffenen Geschäftsbereichs durch Smart Guest oder das Hotel eine Vertragsübernahme durch den Erwerber des betroffenen Geschäftsbereichs erfolgt, ist diese durch Vereinbarung zwischen dem Erwerber und der veräußernden Partei wirksam, ohne dass es einer weiteren Zustimmung der an der Veräußerung nicht beteiligten Partei bedarf. Der an der Veräußerung nicht beteiligten Partei steht im Fall einer solchen Vertragsübernahme ein Recht zur sofortigen Kündigung zu.

§ 16 Vertragsbeziehung zwischen Hotel und Treuekarteninhaber

  1. Smart Guest stellt dem Hotel für die Vereinbarung mit dem Treuekarteninhaber über dessen Mitgliedschaft einen unverbindlichen Mustervertragstext zur Verfügung. Der Mitgliedschaftsvertrag kommt jedoch ausschließlich zwischen Hotel und Treuekarteninhaber zustande und seine konkrete Ausgestaltung liegt nicht im Verantwortungsbereich von Smart Guest. Smart Guest ist Systemanbieter und steht mit dem Treuekarteninhaber im Rahmen des Treuekartenprogramms in keiner Vertragsbeziehung.
  2. Die nach Einlösung von Treuepunkten fälligen Prämien sind durch das Hotel zu erbringen. Das Hotel stellt Smart Guest von etwaigen Ansprüchen über die Einlösung von Prämien frei.

§ 17 Haftung von Smart Guest

  1. Die Gewährleistung für die Zurverfügungstellung der Online-Plattform richtet sich nach § 11 dieser Bedingungen.
  2. Im Übrigen haftet Smart Guest wie folgt:
    • Smart Guest haftet in Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
    • In sonstigen Fällen haftet Smart Guest – soweit in Abs. 2.3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Hotel regelmäßig vertrauen darf. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von Smart Guest vorbehaltlich der Regelung in Abs. 2.3 ausgeschlossen.
    • Die Haftung von Smart Guest für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

§ 18 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Die Vertragsbeziehung zwischen Smart Guest und dem Hotel unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Wirksamkeit des Vertrags ist Lübeck, soweit gesetzlich zulässig.

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